Wie können wir Ihnen helfen?

Beplankung bzw. Bekleidung nach DIN 4102-4 mit fermacell Gipsfaser-Platten

Beplankung bzw. Bekleidung nach DIN 4102-4 mit fermacell Gipsfaser-Platten

05.06.2014
Die Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig (MPA BS) hat im Auftrag der Fermacell GmbH eine gutachterliche Stellungnahme zur Verwendung von fermacell Gipsfaser-Platten als Beplankung bzw. Bekleidung von Wänden, Decken, Dächern, Trägern und Stützen verfasst. Bauteile mit Beplankungen bzw. Bekleidungen aus fermacell Gipsfaser-Platten werden somit auf Grundlage von DIN 41024-4: 1994-03 klassifiziert.

Diese gutachterliche Stellungnahme dokumentiert, dass gemäß Bauordnung §3 (MBO) die Verwendung von fermacell Gipsfaser-Platten die allgemeinen Anforderungen erfüllt. Gerne bietet die Fermacell GmbH individuelle Unterstützung bei der Anwendung von gutachterlichen Stellungnahmen an. Bei Fragen sprechen Sie bitte unseren technischen Vertriebsmitarbeiter vor Ort an.

×

fermacell® setzt Standards für nachhaltiges Bauen

Neue Umweltproduktdeklaration für fermacell®

In der neuen EPD hat jetzt das Institut Bauen und Umwelt e.V. der James Hardie Europe GmbH bestätigt, dass fermacell® Gipsfaserplatten und Fußbodenelemente speichern CO2. 
Die Produkte sind aus 100 % natürlichen Materialien hergestellt und frei von gesundheitsgefährdenden Stoffen.

Jetzt informieren!
×