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Neue Zulassungen für nichttragende Trennwände der Feuerwiderstandsdauer F30-A, F60-A und F90-A

Neue Zulassungen für nichttragende Trennwände der Feuerwiderstandsdauer F30-A, F60-A und F90-A

09.03.2015
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat zwei Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ) zur Verwendung von fermacell Gipsfaser-Platten als Beplankung von nichttragenden Trennwänden ausgestellt.

Zulassungsgegenstand: Nichttragende Trennwände der Feuerwiderstandsklasse F30 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsfaserplatten
Zulassungsnummer: Z-19.32-2148

Zulassungsgegenstand: Nichttragende Trennwände der Feuerwiderstandsklasse F 60 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsfaserplatten
Zulassungsnummer: Z-19.32-2157

Zulassungsgegenstand: Nichttragende Trennwände der Feuerwiderstandsklasse F 90 in Metallständerbauweise und mit Beplankung mit Gipsfaserplatten
Zulassungsnummer: Z-19.32-2163

Diese Zulassungen bieten neue Möglichkeiten im Bereich der zulässigen Wandhöhen und ermöglichen zugleich die Ausführung als Einfach- und Doppelständerwand. Darüber hinaus definiert die Zulassung vielfältige Detaillösungen, u. a.:
-Boden- und Deckenanschlüsse
-Bewegungsfugen
-Anschluss an Stahlbauteile.

Bei Fragen sprechen Sie bitte unseren technischen Vertriebsmitarbeiter vor Ort an.

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