Neues abP für die Bekleidung von Stützen aus Vollholz bei vierseitiger Brandbeanspruchung
Konstruktionsvollholz hat sich im modernen Wohn-/Nichtwohnbau durchgesetzt. Fest definierte Qualitätskriterien sorgen für eine hohe Tragfähigkeiten sowie Formstabilität. Nach umfangreichen Bauteilprüfungen durch die Materialprüfanstalt für das Bauweisen (MPA BS) können nunmehr Stützen aus Vollholz mit einer Bekleidung aus fermacell® Gipsfaser-Platten hergestellt werden, die bei vierseitiger Brandbeanspruchung der Feuerwiderstandsklasse F60 bzw. F90 angehören. Voraussetzung ist, dass die Stützen über einen Holzquerschnitt von mindestens b x h >120 mm x 120 mm verfügen.
Für die Feuerwiderstandsklasse F60 muss die Bekleidung zweilagig mit 2 x 12,5 mm dicken fermacell® Gipsfaser-Platten ausgeführt werden. Die Feuerwiderstandsklasse F90 wird durch eine Beplankung mit 2 x 18 mm fermacell® Gipsfaser-Platten erreicht. Die Befestigung der ersten Lage erfolgt mit Stahldrahtklammern direkt in der Holzstütze. Die zweite Beplankungslage wird unterkonstruktionsneutral mit Spreizklammern in der ersten Lage befestigt.