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Viel Verarbeitungssicherheit für Holzbauer, Planer und Investoren

Viel Verarbeitungssicherheit für Holzbauer, Planer und Investoren

12.05.2023

Neues abP für tragende nichtraumabschließende Wände in Holztafelbauweise mit fermacell® Gipsfaserplatten

Mit der Erteilung des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (P-2101/977/19-MPA BS) für tragende nichtraumabschließende Wandkonstruktionen von James Hardie, die bei mehrseitiger Brandbeanspruchung der Feuerwiderstandsklasse F30-B, F60-B bzw. F90-B angehören, erhalten Holzbauer, Planer und Investoren ein hohes Maß an Ausführungssicherheit. James Hardie ist derzeit der einzige Hersteller, der einen Nachweis für tragende nichtraumabschließende Wandkonstruktionen in der Klassifizierung F90-B besitzt. 

Wenn es um das Thema Brandschutz geht, stehen fermacell® Gipsfaserplatten seit je her für ein hohes Maß an Sicherheit. Die 10, 12,5, 15 und 18 mm dicken Platten sind gemäß DIN EN 13501-1 nicht brennbar (Klasse A2-s1 d0). Nach umfangreichen Bauteilprüfungen liegt James Hardie jetzt ein weiteres abP für tragende nichtraumabschließende Wandkonstruktionen der Feuerwiderstandsklasse F30-B, F60-B bzw. F90-B mit fermacell® Gipsfaserplatten vor. 

Die entsprechenden Konstruktionen müssen mit einem Ständerwerk aus Konstruktionsvollholz (KVH) errichtet werden. Grundsätzlich kann jede Wandbreite hergestellt werden, die zulässige Wandhöhe ist aus brandschutztechnischer Sicht auf h = 5 m in Abhängigkeit der entsprechenden Schlankheit der Holzunterkonstruktion begrenzt.

Die Brandschutzklassifizierung F30-B wird bereits mit einer Wanddicke von 110 mm erreicht. Dazu wird das Ständerwerk aus Konstruktionsvollholz (Querschnittsabmessungen der Holzständer 40 mm x 80 mm) beidseitig 15 mm dicken fermacell® Gipsfaserplatten beplankt. Eine Hohlraumdämmung ist nicht nötig. Für die Klassifizierung F60-B (Holzständerwerk 60 mm x 100 mm) ist eine Beplankung beider Seiten mit einer doppelten Lage aus 2 x 12,5 mm fermacell® Gipsfaserplatten nötig. Für die F90-B Klassifizierung wird auf beiden Wandseiten (Holzständer 60 mm x 120 mm) eine doppelte Lage aus 2 x 18 mm fermacell® Gipsfaserplatten montiert. Bei den F60- und F90- Wandkonstruktionen muss zusätzlich eine Dämmung aus Glaswolle, hohlraumfüllend ausgeführt werden.




Die Brandschutzklassifizierung F30-B wird bereits mit einer Wanddicke von 110 mm erreicht. Dazu wird das Ständerwerk aus Konstruktionsvollholz (Querschnittsabmessungen der Holzständer 40 mm x 80 mm) beidseitig 15 mm dicken fermacell® Gipsfaserplatten beplankt. Eine Hohlraumdämmung ist nicht nötig. Für die Klassifizierung F60-B (Holzständerwerk 60 mm x 100 mm) ist eine Beplankung beider Seiten mit einer doppelten Lage aus 2 x 12,5 mm fermacell® Gipsfaserplatten nötig. Für die F90-B Klassifizierung wird auf beiden Wandseiten (Holzständer 60 mm x 120 mm) eine doppelte Lage aus 2 x 18 mm fermacell® Gipsfaserplatten montiert. Bei den F60- und F90- Wandkonstruktionen muss zusätzlich eine Dämmung aus Glaswolle, hohlraumfüllend ausgeführt werden.

Die fermacell® Gipsfaser-Platten können wahlweise geklammert oder geschraubt werden. Dabei wird die erste Plattenlage in der Unterkonstruktion befestigt. Die Montage der äußeren Plattenlage ist Platte in Platte auszuführen. Die Plattenstöße der Beplankung (erste Lage) erfolgen bei vertikalen Stößen auf den Holzständern. Horizontale Plattenstöße in der ersten Lage sind entsprechend mit einem Querholz zu hinterlegen welche die mindestens gleichen Querschnittsabmessungen aufweisen müssen wie das Holzständerwerk. Bei zweilagigen Konstruktionen müssen die übereck gestoßenen Plattenkanten mit einem Stufenversatz ausgeführt werden.  
 

Gipsfaserplatten

Die fermacell® Gipsfaserplatte ist eine homogene gipsgebundene Trockenbauplatte mit Papierfasern, werkseitig hydrophobiert. Nutzen Sie die Möglichkeiten in der Innenanwendung, die unsere Gipsfaserplatte Ihnen für Wände, Decken und Böden bietet.
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